Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mietvertrag

Ferienhaus Berwang Neunzehn, Berwang 19, AT-6622 BERWANG

Vermieter:

Weber/ Ehmann Hausgemeinschaft
Berwang 19
AT-6622 BERWANG
info@ferienhaus-berwang.tirol

1. Anreise/ Abreise:

Samstag ab 16:00 Uhr bis Folge-Samstag spätestens 10:00 Uhr.
An- und Abreisezeiten gelten auch für individuell vereinbarte Wochentage. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen.

Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Mieter individuell vereinbart werden.

Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22:00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine anteilige Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

2. Sonderwünsche und Nebenabreden

sind grundsätzlich möglich, bedürfen aber der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

3. Bezahlung

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhen von 50% des Mietpreises ist bei Buchung zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung
des Restbetrages (50% Mietpreis und Kaution) fällig.

Alle Nebenkosten sowie die Endreinigung sind bereits im Mietpreis enthalten. Ebenfalls sind im Mietpreis die Kosten für die Bettwäsche und die Kurtaxe enthalten.

Die Kaution in Höhe von 300,00 € ist mit der Restzahlung zu überweisen und wird am Ende der Mietzeit zurückerstattet.

Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

Sofern zwischen Abschluss des Mietvertrages und Anreisezeitraum weniger als 30 Tage liegen, ist der gesamte Mietpreis sofort zu überweisen.

Kontoinhaber: Ehmann Weber Hausgemeinschaft
Kreditinstitut: Sparkasse Reutte
IBAN: AT32 2050 9000 0023 6315
BIC: SPREAT21XXX

4. Personenzahl/Überlassung an Dritte


Das Ferienhaus darf nur mit der im Vertrag (Buchungsbestätigung) angegebenen Personenzahl (maximal 8) belegt werden. Kinder werden immer als eine ganze Person gerechnet.
Sollte der Vermieter feststellen, dass mehr Personen als gebucht die Räumlichkeiten nutzen, oder nicht angemeldete Haustiere vorhanden sind, kann der Vermieter die gesamte Gruppe ohne Vorankündigung des Hauses verweisen. Für diesen schweren Fall des Vertragsbruches werden keinerlei Mietzahlungen erstattet.
Um solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden sind Gäste und Besucher gesondert anzumelden.
Der Vermieter hat das Recht jederzeit sich über den ordnungsgemäßen Gebrauch der Räumlichkeiten Vorort zu informieren. Für jede zusätzliche Person oder Kind (gilt auch für Besucher) haben wir das Recht 50€ pro Tag/Nacht nach zu berechnen. Für nicht angemeldete Haustiere können wir 30€ pro Tag/Nacht nachberechnen.
Der Mieter ist nicht berechtigt, das Haus ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des Vermieters an Dritte zu überlassen.

5. Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet.

Kündigt der Mieter den Vertrag vorzeitig, ohne einen Nachmieter zu benennen, der diesen Vertrag zu denselben Bedingungen erfüllt, sind folgende Kosten als Entschädigung zu leisten:

Kündigung vor Mietantritt:

  • bis 60 Tage vor Mietbeginn: kostenlos
  • bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
  • später als 30 Tage vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises

Der Vermieter ist gleichzeitig bemüht, ebenfalls einen Nachmieter zu finden. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, maßgebend ist der Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung beim Vermieter.

Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, ist der gesamte Mietpreis zu entrichten.

6. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlage) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und/ oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

7. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

8. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.


Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

9. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.


Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.